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Schule bei extremen Witterungsverhältnissen

08. Januar 2025

Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten. Dem Sekretariat ist morgens mitzuteilen, wenn Eltern den Schulweg für nicht zumutbar halten.

 

Zu den extremen Witterungsverhältnissen zählen:

  • (extrem) heftiger Starkregen,
  • schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
  • schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
  • (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
  • Glatteis.

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